Eine Vorbehung der Parzelle ist Pflicht, bei der Kündigung des Pachtvertrags und Vorraussetzung für die Wertermittlung.
Die festgestellten Mängel und Bauverstöße müssen vom aufgebenden Pächter vor der Wertermittlung beseitigt sein, können nicht auf den neuen Pächter übertragen werden.